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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Als Betreuungsgericht ist es zuständig für alle Betreuungsverfahren, bei denen d. Betroffene seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Nicht zuständig ist das Amtsgericht Bad Waldsee für:

Schöffengericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig

Familiengericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig

Insolvenzgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig

Landwirtschaftsgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig

Nachlassgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig

Das zuständige Grundbuchamt befindet sich in Ravensburg.



Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister

-> hier ist das Amtsgericht Ulm zuständig

Vereinsregister -> Hier ist das Amtsgericht Ulm zuständig



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