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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-und Strafsachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Als Betreuungsgericht ist es zuständig für alle Betreuungsverfahren, bei denen d. Betroffene seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Güterrechtsregister geführt.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Nicht zuständig ist das Amtsgericht Bad Waldsee für:
Schöffengericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig
Familiengericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig
Insolvenzgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig
Landwirtschaftsgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig
Nachlassgericht -> Hier ist das Amtsgericht Ravensburg zuständig
Das zuständige Grundbuchamt befindet sich in Ravensburg.
Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister
-> hier ist das Amtsgericht Ulm zuständig
Vereinsregister -> Hier ist das Amtsgericht Ulm zuständig